FHNW

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iwi pfeil Praxisarbeiten


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektarbeiten


Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Projektarbeiten an der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz am Standort Basel

Gegenstand
der Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen
Die FHNW erbringt für den Projektauftraggeber die nachstehend genannten Leistungen, während der Auftraggeber sich verpflichtet, im Gegenzug die nachstehend vereinbarten Entschädigungen zu entrichten und Betreuungsaufgaben wahrzunehmen. Im übrigen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Projektauftrags, welcher den konkreten Auftragsgegenstand definiert.


Leistungen der FHNWDie FHNW verpflichtet sich,
a) folgende Personalleistungen in Form eines Projektteams bereitzustellen:
3 bis 5 Studierende der Betriebsökonomie. Diese haben das Grundstudium erfolgreich bestanden und befinden sich während der Zeit der Projektarbeit im 4. Semester ihrer Ausbildung.
Ein Dozierender, der den Studierenden während der gesamten Projektarbeit zur Seite steht und sie in methodischer und qualitativer Hinsicht unterstützt.

b) den Projektauftraggeber in regelmässigen Abständen wie folgt zu informieren:
1. mündlich über den Fortgang der Auftragserfüllung
2. durch die Präsentation des erzielten Ergebnisses nach Abschluss der Projektarbeit
3. durch einen schriftlichen Schlussbericht zum Auftragsabschluss dessen Form und Umfang durch den Auftraggeber bestimmt wird.



Leistungen des Projektauf-
traggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufwendungen der FHNW wie folgt zu entschädigen:

a) Pauschalgebühr CHF 2'000.- exkl. MwSt
Diese Gebühr umfasst die Aufwände der FHNW für die Akquisition, Vermittlung und Koordination der Projektarbeiten sowie für die administrative Bewirtschaftung der Arbeiten.

Sollte in Ausnahmefällen auf Arbeitsmittel bzw. Ressourcen der FHNW zurückgegriffen werden müssen (z.B. Briefpapier und Umschläge mit FHNW-Logo für Mailings, Überwachung des Posteingangs, Porto- und Telekommunikationsspesen), so sind diese zusätzlichen Kosten vom Projektauftraggeber wie folgt zu entschädigen:

b) Verbrauchsmaterial nach Aufwand
Unter Verbrauchsmaterial sind Briefpapier und Umschläge mit FHNW-Logo und Druckerpapier, an der FHNW erstellte Kopien und dergleichen zu verstehen. Für das Verbrauchsmaterial wird eine separate Rechnung erstellt.

c) Ressourcen nach Aufwand
Sollten im Rahmen der Projektarbeiten zusätzliche Ressourcen, wie das Sekretariat, Assistierende der FHNW, beansprucht werden, sind die Arbeitsstunden nach folgenden Ansätze abzugelten:
  • Sekretariat CHF 75.- pro Arbeitsstunde
  • Assistierende CHF 100.- pro Arbeitsstunde
    Die Inanspruchnahme der Ressourcen der FHNW wird nur nach schriftlicher Zustimmung des Projektauftraggebers vorgenommen und entsprechend in Rechnung gestellt.

    Die erwähnten Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.


  • Auslagen des ProjektteamsDie Vergütung der Spesen, die den Studierenden und/oder Dozierenden zur Erfüllung der vereinbarten Ziele entstehen, wird im Projektauftrag geregelt.

    ZahlungstermineDie Pauschalgebühr sowie das Entgelt für weitere Aufwände werden nach Abschluss der Projektarbeit in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zu erfolgen.

    BetreuungDer Auftraggeber stellt folgende Betreuung sicher:
    • Versorgung des Projektteams mit den für eine erfolgreiche Erfüllung des Projektauftrages erforderlichen Informationen
    • Benennen eine Ansprechperson im Unternehmen für projektbezogene Fragen und Probleme
    • Abnahme der Zwischenresultate, sowie der Präsentation und Dokumentation zum Projektabschluss
    • Auseinandersetzung mit dem Ergebnis und Benotung der Projektarbeit in Absprache mit dem Dozierenden.

    Bei Projektbeginn ist eine stärkere Betreuung/Lenkung durch den Auftraggeber erforderlich, zumal das Projektteam mit Informationen bedient werden muss. Der Betreuungsaufwand nimmt in der Regel im Verlaufe des Projektes ab.

    Vertraulichkeit und Verwendung von InformationenDer Wissenstransfer zwischen Studium, Forschung und Praxis ist einer der zentralen Aufträge der Fachhochschulen. Deshalb ist die FHNW bestrebt, Ergebnisse aus Praxisarbeiten verwerten zu können.
    Die Projektergebnisse werden nach drei Vertraulichkeitsgraden klassifiziert. Öffentliche Arbeiten sind für Dritte zugänglich und können kopiert werden, vertrauliche Arbeiten können an der FHNW eingesehen jedoch nicht kopiert werden und zu geheimen Arbeiten haben Dritte keinen Zugang. Die FHNW gewährleistet die Einhaltung des vereinbarten Vertraulichkeitsgrades. Der Auftraggeber bestimmt im Vorfeld der Projektarbeit den Vertraulichkeitsgrad und spezifiziert die Informationen, die vom Projektteam im Verlauf des Projektes als vertraulich zu behandeln sind.
    Die Ergebnisse der Auftragserfüllung durch die FHNW gehören dem Projektauftraggeber zu Eigentum. Die FHNW ist berechtigt, allgemeine Erkenntnisse aus der Auftragserfüllung für Schulungs-, wissenschaftliche sowie für nicht-gewinnorientierte Zwecke zu nutzen und zu veröffentlichen. Die Projektergebnisse werden zudem an einer öffentlichen Schlusspräsentation vorgestellt. Die Geheimhaltung, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben ist, bleibt indessen vorbehalten.
    Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis, dass das Projektteam für die Kommunikation und Information eine virtuelle, passwortgeschützte Projektmanagementplattform nutzt.

    EigentumStellt der Projektauftraggeber Material/Geräte (vertrauliche Dokumentationen über die Unternehmung, PC, Drucker, Laptop etc.) zur Verfügung, bleibt das Eigentum beim Auftraggeber. Die FHNW übernimmt keine Haftung dafür.

    HaftungDie FHNW verpflichtet sich, die Sorgfalt der Durchführung der übertragenen Aufgaben und die im Rahmen der Projektarbeit gebotene Wissenschaftlichkeit zu gewährleisten. Die FHNW haftet nicht für mögliche Folgeschäden, welche aus der Anwendung der Resultate der Projektarbeit entstehen könnten.

    RechtswahlDieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.


    Beginn und EndeDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Unterzeichnung des Projektauftrages in Kraft und enden spätestens mit dem Abschluss der Projektarbeit.

    StandSeptember 2006

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